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Fahrlässige Tötung / Körperverletzung

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Wie hoch ist die zu erwartende Strafe bei Fahrlässigkeitsdelikten, namentlich bei einer fahrlässigen Tötung oder einer fahrlässigen Körperverletzung?

Ein Vorsatzdelikt verlangt wissentliches und willentliches Handeln. Fahrlässig hingegen begeht ein Delikt, wer die Folge seines Verhaltens aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nicht bedenkt oder darauf nicht Rücksicht nimmt (Art. 12 Abs. 3 StGB). Bei einer Fahrlässigkeit handelt die beschuldigte Person also weder wissentlich noch willentlich. Der Handelnde lässt jedoch die notwendige Sorgfaltspflicht ausser Acht.

Eine Fahrlässigkeit setzt ferner voraus, dass der Taterfolg für die beschuldigte Person vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre. In Bezug auf die Vermeidbarkeit, sprich das alternative Verhalten, muss dieses der beschuldigten Person zumutbar gewesen sein. 

Die Fahrlässigkeit kommt besonders häufig im Zusammenhang mit Körperverletzung oder Tötungen im Straßenverkehr zustande, etwa wenn Fahrzeuglenker Fussgänger oder Radfahrer übersehen oder aufgrund einer Trunkenheitsfahrt einen Unfall verursachen.

Fahrlässig begangene Delikte ziehen in der Regel bedingte Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich, da bei der beschuldigten Person naturgemäss nicht von einer grossen kriminellen Energie ausgegangen werden kann. 
 
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