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Festnahme

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Darf man jemanden einfach festnehmen? Wie lange darf eine Festnahme erfolgen? Was sind meine Rechte?
 
Die Polizei ist verpflichtet, eine Person vorläufig festzunehmen und auf den Polizeiposten zu bringen, die sie bei einem Verbrechen oder Vergehen auf frischer Tat ertappt oder unmittelbar nach der Begehung einer solchen Tat angetroffen hat sowie die Person zur Verhaftung ausgeschrieben ist (Art. 217 Abs. 1 StPO). Sofern die Festnahme länger als 3 Stunden dauert, muss diese von einem Polizeiangehörigen angeordnet werden, der dazu ermächtigt wurde (Art. 219 Abs. 5 StPO).

Die vorläufige Festnahme muss der beschuldigten Person eröffnet werden, sodass sich diese zum Tatvorwurf, ihrem Gesundheitszustand oder allfällig nicht widergutzumachender Nachteile (unbeaufsichtigte Kleinkinder zu Hause etc.) äussern kann. Spätestens nach 24 Stunden ist die beschuldigte Person der Staatsanwaltschaft vorzuführen, welche diese nach einer Einvernahme (Befragung) entlässt oder beim Zwangsmassnahmengericht (Haftrichter) Antrag auf Untersuchungshaft stellt. 

 
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