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K§ Kompetenzzentrum Strafrecht
notwendige Verteidigung

Wann und wer hat Anrecht auf einen Anwalt? Wer kommt für die Kosten auf?
Sollten sie plötzlich beschuldigt werden, eine strafbare Handlung begangen zu haben, steht ihnen das Recht zu, sofort eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen und die Aussage zu verweigern.
Über unser Kontakttool erreichen Sie uns jederzeit während 24 Stunden. Unsere Strafrechtsexperten beziehungsweise Anwälte beraten und begleiten Sie oder Ihre Angehörige in besonders schwierigen Situationen im Rahmen von Strafverfahren.
Der Anspruch auf eine Verteidigung der ersten Stunde ergibt sich aus der Schweizerischen Strafprozessordnung. Artikel 159 StPO hält fest, dass eine beschuldigte Person zum einen bereits ab der ersten Einvernahme durch die Polizei ein Recht darauf hat, dass ihre Verteidigung anwesend ist und Fragen stellen kann. Zum anderen hat eine vorläufig festgenommene beschuldigte Person das Recht, frei mit ihrer Verteidigung zu sprechen und sich mit dieser über alle Aspekte der ihr vorgeworfenen Straftat und der einzuschlagenden Verteidigungsstrategie auszutauschen.
Die Anwältin oder Anwalt der ersten Stunde ist kein Gratisservice. – In Fällen amtlicher Verteidigung (Art. 132 StPO) bevorschusst der Staat die Anwaltskosten. Diese müssen zurückbezahlt werden, sofern eine Verurteilung ergeht und wenn es die wirtschaftliche Situation der beschuldigten Person erlaubt. Bei einem Freispruch gehen die Kosten der amtlichen Verteidigung zulasten des Staates.
Es gibt zahlreiche weitere Konstellationen, in denen der Staat die Rechnung ihrer Anwältin oder ihrem Anwalt vorschiesst oder bezahlt.
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